SPD Frauen

Baden-Württemberg

100 Jahre Frauenwahlrecht

Veröffentlicht am 19.04.2018 in Allgemein

Am 30. November 1918 wurde das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger ab 20 Jahren in der Verordnung über die Wahl zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung verankert. Zwei Monate später, am 19. Januar 1919, konnten Frauen in Deutschland bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlungerstmals wählen und gewählt werden. 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Es wurden 37 Frauen gewählt, das waren gerade einmal 9 Prozent der Abgeordneten.

Heute ist es in allen europäischen Ländern selbstverständlich, dass Frauen wählen und sich politisch beteiligen. Aber Frauen mussten dies über viele Jahre hinweg einfordern und gegen Vorurteile und Widerstände ankämpfen.

Die SPD war die erste Partei, die 1891 die Forderung nach einem Wahlrecht für Frauen ins Parteiprogramm aufnahm. Es bedurfte aber eines langen Atems und viele engagierter Frauen und Männer, bevor die Sozialdemokratin Marie Juchacz am 19. Februar 1919 als erste Frau das Wort in der Sitzung der Weimarer Nationalversammlung ergreifen durfe.

Die ASF hat zu einen Flyer zu "100 Jahre Frauenwahlrecht" aufgelegt. Für Bestellungen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.