SPD Frauen

Baden-Württemberg

ASF begrüßt Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Veröffentlicht am 12.01.2015 in Pressemitteilungen

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) Baden-Württemberg begrüßt den von Sozialministerin Katrin Altpeter vorgelegten Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen. „Mit diesem umfassenden Konzept zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen setzt die Landesregierung ein deutliches Zeichen. Frauen, die Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt, Zwangsverheiratung oder Zwangsprostitution wurden, erhalten endlich eine situationsgerechte Betreuung“, betont die ASF-Landesvorsitzende Anette Sorg. Mit der Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle werde die Arbeit vieler Institutionen, wie z.B. Polizei, Rechtsmedizin, Staatsanwaltschaft, Gesundheitssystem, Opferhilfe und Täterarbeit, wirkungsvoll verzahnt. Insgesamt stehen für den Landesaktionsplan in den kommenden beiden Jahren rund 3,6 Mio. Euro zur Verfügung.

„Gewalt gegen Frauen gibt es in allen gesellschaftlichen Schichten. Die Folge sind neben körperlichen Schädigungen oft auch schwerwiegende seelische Belastungen. Es ist erschütternd, dass 40 Prozent aller Frauen ab 16 Jahren in Deutschland mindestens einmal Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt geworden seien. Kinder gewaltbetroffener Mütter haben oft ein Leben lang an diesen traumatischen Erfahrungen zu leiden“, so Anette Sorg weiter.

„Es ist wichtig und richtig, dass die Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuser durch das Land trotz angespannter Haushaltslage weitergeführt wird. Dies hilft den Stadt- und Landkreisen, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge für die Finanzierung von Frauenhäusern zuständig sind. Ziel ist es, eine landesweit gleichwertige Versorgung herzustellen“, erklärt ASF-Vorstandsmitglied Dr. Claudia Schöning-Kalender. Schon im vergangenen Jahr seien die Zuschüsse an Frauenhäuser für Prävention, Nachsorge und qualifizierte Notaufnahme deutlich erhöht worden. Darüber hinaus fordert die ASF schon lange, dass endlich eine bundesweit einheitliche Finanzierungsregelung für die Unterbringung in Frauenhäusern gefunden werden müsse.