SPD Frauen

Baden-Württemberg

Bessere medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen

Veröffentlicht am 27.09.2022 in Pressemitteilungen

ASF fordert von der Landesregierung eine bessere medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen und einen besseren Schutz von Frauen in dieser besonderen Konfliktsituation

Anlässlich des morgigen Safe-Abortion-Day appelliert die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) an die Landesregierung, dieses Frauenrecht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch in Baden-Württemberg besser zu gewährleisten.

Viele Ärztinnen und Ärzte, die derzeit noch Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden in den nächsten Jahren die Altersgrenze erreichen. „Wir laufen derzeit absehbar in eine Lage hinein, wo die Frauen in dieser Konfliktsituation auch noch weite Wege auf sich nehmen müssen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, das Land muss auch die Kommunen mit ihren Kliniken in die Pflicht nehmen“, so Christiane Albrecht, Vorsitzende der ASF-Baden-Württemberg. Das Land hat mit lediglich vier Universitätskliniken zu wenige Kliniken im eigenen Einflussbereich, um die Versorgung selbst gewährleisten zu können. Ideal wäre es aus Sicht der SPD-Frauen, wenn sich die Kliniken in kommunaler Trägerschaft für dieses Thema engagieren würden. Doch hier liegt es allzu oft im Ermessen der (ganz überwiegend männlichen) gynäkologischen Chefärzte, ob in ihren Krankenhäusern Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden dürfen oder nicht. Aufgrund der immer noch bestehenden grundsätzlichen Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs nach § 218 StGB kann kein Arzt oder Ärztin dazu gezwungen werden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.

Zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch gehört nach Ansicht des ASF-Landesvorstands auch der Schutz der Schwangeren auf dem Weg in die Beratungsstellen und zu dem Eingriff. Sogenannte Lebensschützer melden teilweise über Wochen dauernde Demonstrationen vor Beratungsstellen oder Arztpraxen an. Dort werden dann Transparente hochgehalten, es werden entsprechende Lieder gesungen und die schwangeren Frauen müssen in einer psychisch ohnehin sehr stark belastenden Konfliktsituation daran vorbei zur Beratungsstelle oder zu ihrem Eingriff gehen. Wenn die Städte und Gemeinden Auflagen für solche Versammlungen machen, z.B. die Entfernung von der Praxis oder Beratungsstelle vergrößern, scheitern sie oft genug damit vor Gericht, wie das jüngste Beispiel aus Pforzheim zeigt. Das zuständige Innenministerium zieht sich darauf zurück, dass das Versammlungsrecht nicht so leicht eingeschränkt werden kann. „In Hessen war die ebenfalls grün-schwarze Landesregierung aber in der Lage, einen Erlass herauszugeben, der Demonstrationen in Sicht- und Rufweite von Beratungsstellen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen verbietet“, führt Christiane Albrecht aus. Der ASF-Landesvorstand fordert die Landesregierung auf, einen solchen Erlass auch in Baden-Württemberg in Kraft zu setzen, damit auch bei uns das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch gewährleistet ist.