ASF fordert von der Landesregierung eine bessere medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen und einen besseren Schutz von Frauen in dieser besonderen Konfliktsituation
Anlässlich des morgigen Safe-Abortion-Day appelliert die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) an die Landesregierung, dieses Frauenrecht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch in Baden-Württemberg besser zu gewährleisten.
Viele Ärztinnen und Ärzte, die derzeit noch Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden in den nächsten Jahren die Altersgrenze erreichen. „Wir laufen derzeit absehbar in eine Lage hinein, wo die Frauen in dieser Konfliktsituation auch noch weite Wege auf sich nehmen müssen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, das Land muss auch die Kommunen mit ihren Kliniken in die Pflicht nehmen“, so Christiane Albrecht, Vorsitzende der ASF-Baden-Württemberg. Das Land hat mit lediglich vier Universitätskliniken zu wenige Kliniken im eigenen Einflussbereich, um die Versorgung selbst gewährleisten zu können. Ideal wäre es aus Sicht der SPD-Frauen, wenn sich die Kliniken in kommunaler Trägerschaft für dieses Thema engagieren würden. Doch hier liegt es allzu oft im Ermessen der (ganz überwiegend männlichen) gynäkologischen Chefärzte, ob in ihren Krankenhäusern Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden dürfen oder nicht. Aufgrund der immer noch bestehenden grundsätzlichen Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs nach § 218 StGB kann kein Arzt oder Ärztin dazu gezwungen werden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.