Die Regierungskoalition hat sich auf Anfang Februar auf eine Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt, um gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vorzugehen. Zum Schutz der Frauen wird es erstmals klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben.
Das bisherige Gesetz aus dem Jahre 2002 war vielfach kritisiert worden, weil es weniger die Rechte der Prostituierten stärke als die der Geschäftemacher im Rotlichtmilieu und zu mehr Zwangsprostitution geführt habe.
Eckpunkte des Gesetzentwurfs werden sein
- Erlaubnispflicht für die Betreiberinnen und Betreiber
- Mindestanforderungen zum Schutz der Prosituierten
- medizinische und soziale Beratungsangebote
Die ASF Baden-Württemberg hat ein ASF aktuell mit dem Schwerpunkt Prostitution herausgegeben.