Anlässlich des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung haben am Mittwoch, den 27.04.2016, Mitglieder der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den weiblichen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion ein ExpertInnengespräch zur Reform des Sexualstrafrechts durchgeführt. Hierzu erklären die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner und die Bundesvorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands (FU) Annette Widmann-Mauz:
Es gibt leider immer wieder Fälle, in denen Frauen vergewaltigt oder sexuell genötigt werden, ohne dass die Täter aufgrund der heutigen Rechtslage dafür bestraft werden können. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das ExpertInnengespräch hat jedoch gezeigt, dass auch mit dem vorgelegten Regierungsentwurf nicht alle Schutzlücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden können. Solange es weiterhin auf die Widerstandsfähigkeit und nicht den Willen des Opfers ankommt, bleiben Schutzlücken bestehen. Die ExpertInnen waren sich einig: Wir brauchen einen Grundtatbestand, der jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe stellt.