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Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit kommt!

Veröffentlicht am 18.04.2018 in Bundespolitik

Der Gesetzentwurf für ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit liegt jetzt vor. Künftig sollen alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Das Gesetz soll für alle Teilzeit-Vereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Auch wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. Es ist vorgesehen, das Gesetz im dritten Quartal 2018 in den Bundestag einzubringen.

Dazu erklärt Katja Mast, stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, Familien, Senioren, Frauen und Jugend:
 
„Die Menschen haben ein Recht auf Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Um Kinder zu erziehen, um Eltern zu pflegen, sich intensiver im Verein zu engagieren, oder um eigene Ziele zu verfolgen", so Mast. Immer wieder sei der explizite Wunsch an sie herangetragen worden, hier Klarheit zu schaffen.

Die so genannte Brückenteilzeit ziele auf mehr Planungssicherheit auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses ab – also für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. „Die Brückenteilzeit nimmt bei allen Beteiligten Druck raus. Und sie hilft, Altersarmut insbesondere von Frauen zu vermeiden. Denn es sind vor allem Frauen, die in der Teilzeitfalle stecken. Für die SPD gehört die Brückenteilzeit zu einem zukunftsweisenden Arbeitsrecht“, so Mast.