SPD Frauen

Baden-Württemberg

Geflüchtete Menschen in Lagern an den Außengrenzen Europas

Veröffentlicht am 19.07.2021 in Allgemein

Beschluss der digitalen ASF-Bundeskonferenz am 17./18.07.2021

 

Erinnern wir uns: Im September 2020 gingen nach dem verheerenden Brand im Flüchtlingslager Moria tagelang Bilder und Berichte über die Situation der geflüchteten Menschen über den Ticker. Nachdem sich die Bundesregierung nach einigem Hin und Her für die Aufnahme von rund 1500 Menschen und unbegleiteten Kindern entschieden hatte, wandte sich die Öffentlichkeit doch sehr schnell  wieder anderen Themen zu. 

 

Heute, im Juni 2021, haben sich die Lebensbedingungen in den immer noch total überfüllten Lagern an den Außengrenzen Europas kaum geändert, und wir wissen, dass Moria kein Einzelfall war und ist. Nach wie vor weisen Menschenrechtsorganisationen, immer wieder auf die unzumutbaren Zustände in den Lagern hin.

 

„Der Brand in Moria ist Ergebnis des Versagens der menschenrechtswidrigen europäischen und deutschen Politik in den letzten Jahren“, erklärte die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in RLP im September 2020.

 

Die ASF-Bundeskonferenz fordert den SPD-Parteivorstand auf, sich für die  Auflösung der Lager an den Außengrenzen Europas einzusetzen.

 

Denn in fast allen Lagern werden die Menschen dort nach wie vor regelrecht eingepfercht, es gibt keine ausreichende Wasser– und Lebensmittelversorgung, und es gibt so gut wie keine medizinische Versorgung. Dass die Zustände dort nicht zuletzt durch politische Entscheidungen herbeigeführt wurden, dass Deutschland und Europa diese Zustände mit verantworten, ist ein Skandal.

 

Dabei dürfte den politisch Handelnden in unserem Land bekannt sein, dass Frauen und Mädchen täglich sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind und Gewalt erleben müssen. Daran hat sich bisher nur wenig geändert, diese bestätigen auch Hilfsorganisationen. 

 

Viele Frauen und Mädchen, die bereits in ihren Herkunftsländern Krieg, Terror und Verfolgung und geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben, haben auf ihrer Flucht häufig Vergewaltigungen und anderen Formen sexualisierter Ausbeutung und Gewalt erleben müssen. Und sehen sich in den Lagern an den europäischen Außengrenzen unzumutbaren Lebensbedingungen und erneut massiven sexuellen Übergriffen ausgesetzt.

 

Die ASF-Bundeskonferenz fordert die Politik auf, endlich tätig zu werden, um geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt und Übergriffen schützen.

 

Deutschland hat bereits im Mai 2011 dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, zugestimmt. Das entsprechende Gesetz wurde am 17. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Damit hat sich Deutschland zur Einhaltung des Abkommens verpflichtet. Über den Artikel 4,  Absatz 3 der Istanbul - Konvention sind die Staaten weiterhin verpflichtet, die Rechte aus der Konvention zu gewährleisten, unabhängig von der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, der sozialen Herkunft, dem Alter, und des Migrations- oder Flüchtlingsstatus.

Danach verstößt die Einrichtung solcher Lager in Europa gegen die Istanbul-Konvention und sind folgerichtig aufzulösen. Die ASF-Bundeskonferenz fordert die unbedingte Einhaltung und Umsetzung der Istanbul-Konvention.

 

Des Weiteren fordert die ASF-Bundeskonferenz die SPD-Bundestagsfraktion auf, auf die Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass gemeinsam mit den Regierungen Europas die unzumutbaren Zustände in den Flüchtlingslagern beendet werden.