SPD Frauen

Baden-Württemberg

QUO VADIS - Rote Laterne für das männlichste aller Landesparlamente im Bundesvergleich!

Veröffentlicht am 06.04.2022 in Pressemitteilungen

„Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) im Land begrüßt den heutigen Beschluss zur Änderung des Wahlrechts“, so die Landesvorsitzende Sonja Elser. Das Landtagswahlrecht in ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht zu ändern, ist ein Schritt hin zu einer höheren Repräsentanz von Frauen im Landesparlament von Baden-Württemberg. Mit dem Zwei-Stimmen-Wahlrecht, angelehnt an das Bundestagswahlrecht, liegt nun die Verantwortung bei den jeweiligen Parteien, Frauen und Männer gleichermaßen auf der Liste zu platzieren.

„Wir in der SPD haben seit Jahren bei der Besetzung der Liste zur Bundestagswahl den echten Reißverschluss, der im Wechsel Männer und Frauen reiht. Und das werden wir nun für die künftigen Listen zu Landtagswahlen ebenso praktizieren“, freut sich die ASF-Landesvorsitzende Elser heute. „Die Gleichstellung der Geschlechter ist in unserer Partei Konsens und die Aussicht auf eine künftig geschlechterparitätische Besetzung der Landtagsfraktion eine echte Freude, angesichts der derzeit undiskutablen drei weiblichen Landtagsmandate der SPD“, so Elser weiter. Ein Dank gehe auch an die SPD-Landtagsfraktion, die den Antrag zur Wahlrechtsänderung mit eingebracht hat.

Die SPD-Frauen im Land hätten sich ein echtes Parité-Gesetz gewünscht, damit das gesamte Parlament geschlechtergerecht, also 50:50 besetzt ist. Mit der heutigen Änderung des Landtagswahlrechts liege die Verantwortung der Listenerstellung bei den Parteien selbst und das sei gleichstellungspolitisch nur ein halber Schritt! „Heute feiern wir den ersten Schritt und morgen geht das Ringen um weitere Verbesserungen und echte Chancengerechtigkeit für mehr Frauen in den Parlamenten weiter“, so Elser abschließend.