SPD Frauen

Baden-Württemberg

ASF: Familienpflegezeitgesetz entlastet Angehörige

Veröffentlicht am 12.12.2014 in Pressemitteilungen

„Mit dem neuen Familienpflegezeitgesetz wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf deutlich verbessert. Pflegende Angehörige – und das sind in der Mehrzahl Frauen – werden spürbar entlastet“, kommentiert Andrea Schiele, stellv. Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF), die Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag.

Das Gesetz beinhaltet einen Rechtsanspruch auf zehn Tage Pflegezeit, wenn eine akute Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen eintritt. Somit können Angehörige die Pflegesituation organisieren, ohne Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen. „Schon heute besteht die Möglichkeit, sechs Monate lang entweder ganz aus dem Beruf auszusteigen oder in Teilzeit zu wechseln“, so Andrea Schiele weiter. Oftmals reiche diese Zeit aber nicht aus, deshalb bestehe jetzt ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl des Betriebs ein Rechtsanspruch darauf, sich für längere Zeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu wechseln. Zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts in dieser Zeit stellt die Bundesregierung Mittel für zinslose Darlehen bereit. Wer schwerstkranke Angehörige in der letzten Lebensphase begleiten möchte, kann sich künftig für maximal drei Monate freistellen lassen. Darüber hinaus wurde der Begriff der „nahen Angehörigen“ erweitert - um Stiefeltern, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften und Schwägerinnen bzw. Schwager.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen“, so die einhellige Meinung der SPD-Frauen. Künftig müsse somit die Berufstätigkeit während der Pflege von nahen Angehörigen nicht mehr aufgegeben werden. Da Fachkräfte ihre Tätigkeit nicht mehr ganz aufgeben müssen, unterstütze dies auch die Arbeitgeber/innen.