19.07.2021 in Allgemein

Geflüchtete Menschen in Lagern an den Außengrenzen Europas

 

Beschluss der digitalen ASF-Bundeskonferenz am 17./18.07.2021

 

Erinnern wir uns: Im September 2020 gingen nach dem verheerenden Brand im Flüchtlingslager Moria tagelang Bilder und Berichte über die Situation der geflüchteten Menschen über den Ticker. Nachdem sich die Bundesregierung nach einigem Hin und Her für die Aufnahme von rund 1500 Menschen und unbegleiteten Kindern entschieden hatte, wandte sich die Öffentlichkeit doch sehr schnell  wieder anderen Themen zu. 

 

Heute, im Juni 2021, haben sich die Lebensbedingungen in den immer noch total überfüllten Lagern an den Außengrenzen Europas kaum geändert, und wir wissen, dass Moria kein Einzelfall war und ist. Nach wie vor weisen Menschenrechtsorganisationen, immer wieder auf die unzumutbaren Zustände in den Lagern hin.

 

„Der Brand in Moria ist Ergebnis des Versagens der menschenrechtswidrigen europäischen und deutschen Politik in den letzten Jahren“, erklärte die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in RLP im September 2020.

 

Die ASF-Bundeskonferenz fordert den SPD-Parteivorstand auf, sich für die  Auflösung der Lager an den Außengrenzen Europas einzusetzen.

 

Denn in fast allen Lagern werden die Menschen dort nach wie vor regelrecht eingepfercht, es gibt keine ausreichende Wasser– und Lebensmittelversorgung, und es gibt so gut wie keine medizinische Versorgung. Dass die Zustände dort nicht zuletzt durch politische Entscheidungen herbeigeführt wurden, dass Deutschland und Europa diese Zustände mit verantworten, ist ein Skandal.

 

Dabei dürfte den politisch Handelnden in unserem Land bekannt sein, dass Frauen und Mädchen täglich sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind und Gewalt erleben müssen. Daran hat sich bisher nur wenig geändert, diese bestätigen auch Hilfsorganisationen. 

 

Viele Frauen und Mädchen, die bereits in ihren Herkunftsländern Krieg, Terror und Verfolgung und geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben, haben auf ihrer Flucht häufig Vergewaltigungen und anderen Formen sexualisierter Ausbeutung und Gewalt erleben müssen. Und sehen sich in den Lagern an den europäischen Außengrenzen unzumutbaren Lebensbedingungen und erneut massiven sexuellen Übergriffen ausgesetzt.

 

Die ASF-Bundeskonferenz fordert die Politik auf, endlich tätig zu werden, um geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt und Übergriffen schützen.

 

Deutschland hat bereits im Mai 2011 dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, zugestimmt. Das entsprechende Gesetz wurde am 17. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Damit hat sich Deutschland zur Einhaltung des Abkommens verpflichtet. Über den Artikel 4,  Absatz 3 der Istanbul - Konvention sind die Staaten weiterhin verpflichtet, die Rechte aus der Konvention zu gewährleisten, unabhängig von der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, der sozialen Herkunft, dem Alter, und des Migrations- oder Flüchtlingsstatus.

Danach verstößt die Einrichtung solcher Lager in Europa gegen die Istanbul-Konvention und sind folgerichtig aufzulösen. Die ASF-Bundeskonferenz fordert die unbedingte Einhaltung und Umsetzung der Istanbul-Konvention.

 

Des Weiteren fordert die ASF-Bundeskonferenz die SPD-Bundestagsfraktion auf, auf die Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass gemeinsam mit den Regierungen Europas die unzumutbaren Zustände in den Flüchtlingslagern beendet werden.

12.05.2021 in Pressemitteilungen

Aktionstag „150 Jahre Widerstand gegen Paragraf 218 - Es reicht!“ am 15. Mai

 

Anlässlich des Aktionstags „150 Jahre Widerstand gegen § 218“ am 15. Mai erklärt die ASF-Landesvorsitzende Sonja Elser:

„Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. 150 Jahre später begehen wir ein bitteres Jubiläum: Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Mit einem bundesweiten Aktionstag am 15. Mai wird daher auf dieses Unrecht und die immer schlechter werdende medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren aufmerksam gemacht.“

Der Aktionstag ist Teil der diesjährigen Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen Paragraf 218 - Es reicht!“, die das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung gemeinsam mit vielen Aktivist*innen und Partnerorganisationen durchführt. 120 Organisationen, darunter die Frauen in der SPD (ASF), fordern gemeinsam, dass der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden muss. 

Ein positives Signal dazu kam seitens der SPD auf ihrem digitalen Bundesparteitag am 09. Mai: „Die Delegierten haben sich klar positioniert: Wir erkennen die Verantwortung und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen an und wollen auch deshalb den Paragrafen 219a abschaffen. Zudem stellen wir im Hinblick auf die Paragrafen 218 ff. fest: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht. Kanada hat bereits vor Jahrzehnten den Schwangerschaftsabbruch vollständig entkriminalisiert. Dort ist ein Abbruch der Schwangerschaft legal, sowie durch den ‚Canada Health Act‘ geregelt und finanziert. Kanada achtet das Recht auf Selbstbestimmung der Frauen. Was in Kanada möglich ist, muss auch in Deutschland und der EU möglich sein“, fordert Sonja Elser.

In über 30 Städten setzen Aktivist*innen und Organisationen um den 15. Mai ein Zeichen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Aktionsformen sind vielfältig, trotz Pandemie: Menschenketten, Kundgebungen, Filmvorführungen und Podiumsdiskussionen im Onlineformat und vieles mehr.

 

Hintergrund:
Alle Veranstaltungen rund um dem 15. Mai werden laufend ergänzt und sind hier zu finden: https://wegmit218.de/termine/

Den vollständigen Aufruf mit den Erstunterzeichner*innen finden Sie hier: https://wegmit218.de/aufruf/

29.03.2021 in Pressemitteilungen

ASF zum Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention

 

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in Baden-Württemberg verurteilt den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention des Europarats aufs Schärfste.

Die Konvention hatte die Möglichkeit geschaffen, sich juristisch gegen häusliche und sexualisierte Gewalt zu wehren und dabei auf den Aufbau eines umfassenden Hilfssystems gesetzt. Das Verlassen dieser Konvention ist ein klares Signal für die Abkehr von Menschenrechten.

Per Dekret hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan mit Hilfe der nationalistischen MHP der häuslichen Gewalt durch Männer eine Legitimation verschafft. Wir verstehen diesen Akt als Verhöhnung der Frauen in der Türkei, die tagtäglich Opfer von sexueller, sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt werden. Die Täter müssen in Zukunft noch weniger Konsequenzen fürchten als bisher. Die Femizide in der Türkei sind seit Jahren drastisch gestiegen. Über 300 waren es laut offizieller Statistik im vergangenen Jahr, Amnesty International spricht von 474. Viele Morde werden als Suizid getarnt.

Es gibt keinerlei Rechtfertigung für den Ausstieg aus der Istanbul Konvention. Weder angebliche kulturelle Eigenheiten noch vermeintlich islamisch-religiöse Vorgaben können diesen Schlag ins Gesicht der modernen türkischen Frau rechtfertigen. Frauen sollen sich als das begreifen, was sie in den Augen der Islamisten und verstaubter Traditionalisten immer waren: Menschen und Bürgerinnen zweiter Wahl.

Für uns sozialdemokratische Frauen sind Frauenrechte Menschenrechte. Jeden Tag, in jedem Land, unabhängig von Religion oder Kultur, erleiden Frauen und Mädchen Menschenrechtsverletzungen aufgrund ihres Geschlechts. Dagegen setzen wir uns ein und solidarisieren uns mit den Frauen in der Türkei, die über Nacht im Stich gelassen wurden.
 

10.03.2021 in Pressemitteilungen

Wir sind „Game Changer“

 

Unter dem Motto „Game Changer – Mach dich stark für equal pay!“ machen sich auch in diesem Jahr die ASF und die AfA Baden-Württemberg stark für mehr Lohngerechtigkeit für Frauen. 

Das Datum des Equal Pay Day markiert symbolisch den Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. Nachdem das Statistische Bundesamt jüngst seine Zahlen auf der Basis der aktuellen Verdienststrukturerhebung revidierte, lag der erfasste Gender Pay Gap 2019 bei 19 Prozent und somit auch im Jahr 2020 unter 20 Prozent. 

In diesem Jahr arbeiten Frauen „nur noch“ 69 Tage ohne dafür entlohnt zu werden, denn rechnet man diese 19 Prozent in Tage um, arbeiten Frauen 69 Tage, vom 1. Januar bis zum 10. März 2021, umsonst. Damit verschiebt sich der Equal Pay Day vom bisher festgelegten 14. März 2021 (entsprach 20 Prozent Gehaltsunterschied) um vier Tage nach vorne. 

Sonja Elser, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischen Frauen (ASF) in Baden-Württemberg, freut sich zwar über jeden kleinen Fortschritt, zufrieden ist sie aber noch lange nicht: „Als Frauen in Deutschland im Jahr 2008 zum ersten Mal mit dem Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam machten, lag die Differenz bei 23%. Im Jahr 2021 sind wir bei 19%. Wenn das in diesen Mini-Schritten so weiter geht, werden unsere Enkelinnen noch den Aktionstag begehen müssen. Das kann nicht unser Anspruch sein“, so Elser. Es sei nicht hinzunehmen, dass nach wie vor Frauenberufe schlechter bezahlt werden als Männerberufe. „Wir erleben gerade in der Pandemie, was Frauen zur Bewältigung des Alltags und in der Care-Arbeit leisten müssen. Und als Dank dafür werden sie noch immer schlechter bezahlt.“ 

ASF und AfA haben klare Forderungen: mehr Transparenz bei den Löhnen, finanzielle Aufwertung der sogenannten Frauenberufe und die Anerkennung der geleisteten Care Arbeit. Die Sozialdemokratinnen wollen bei diesen Ungerechtigkeiten die „Game Changer“ sein. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und deren Landesvorsitzenden Udo Lutz haben sie dabei an ihrer Seite.
 

08.03.2021 in Pressemitteilungen

Für eine Politik, in der #FrauenZählen!

 

Zum Internationalen Frauentag erklärt die ASF-Landesvorsitzende Sonja Elser:

„Der Kampf für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung der Frauen ist 100 Jahre nach dem ersten Internationalen Frauentag, aktuell wie nie! Die Pandemie offenbart schonungslos, welche strukturellen Defizite in unserem System rund um die Gleichstellung, vorhanden sind. 

Frauen sind in Zeiten von Corona tragende Säulen unserer Gesellschaft. Über 80% der Beschäftigten in sogenannten „systemrelevanten“ Berufen, sind Frauen.
Meist in A-typischen Beschäftigungsverhältnissen und mit einem geringerem Verdienst. Frauen halten das System am Laufen, kümmern sich zusätzlich um Homeschooling, Haushalt, Homeoffice sowie Kinderbetreuung und drohen nun zu den größten Verliererinnen der Pandemie zu werden. Wohlwollen und Anerkennung reichen bei weitem nicht aus. Jetzt ist nicht die Zeit, das Rad der Gleichstellungspolitik zurückzudrehen. 

Frauen sind seit Corona häufiger Opfer von häuslicher Gewalt, verlieren ihre Zusatzjobs, erhalten durch die Teilzeitbeschäftigungen weniger Kurzarbeitsgeld und sind vermehrt frauenfeindlichen, sexistischen und rassistischen Angriffe ausgesetzt. Frauen haben eine Politik verdient, die sie schützt und die Gleichstellungspolitik auch umsetzt. 

Um die politischen Rahmenbedingungen zu ändern braucht es uns Frauen in den Parlamenten. Heute mehr denn je! #FrauenZählen - und das in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. 

Wir kämpfen 2021 rund um den Internationalen Frauentag nicht nur für die Befreiung der Frauen bei uns und auf der ganzen Welt. Wir kämpfen auch um die gleiche Verteilung von Zeit, Macht und Geld. 

Lasst uns am 14. März 2021 mit der Landtagswahl die Rahmenbedingungen ändern. Lasst uns mit unseren Stimmen dafür sorgen, dass im nächsten Landtag von Baden-Württemberg viele weibliche Abgeordnete sitzen. Für eine Politik, in der #FrauenZählen und nicht den Preis bezahlen müssen. Für eine Politik, die noch unseren Töchtern und Enkeltöchtern zugutekommt. 

Der Kampf der Frauen geht weiter – heute, morgen und in Zukunft.“