SPD Frauen

Baden-Württemberg

"Was ist meine Arbeit wert?"

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig hat am 3. November die Kampagne zum Equal Pay Day 2016 gestartet, die unter dem Motto "Was ist meine Arbeit wert?" steht.

Im Fokus der Kampagne stehen Berufe mit Zukunft. Dazu gehören Berufe in Erziehung und Pflege, die allerdings vergleichsweise schlecht bezahlt werden, obwohl sie für die Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. Dies müsse sich auch in der Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher oder Pflegerinnen und Pfleger niederschlagen.

"Frauen bekommen in Deutschland im Durchschnitt 22 Prozent weniger als Männer", betonte Manuela Schwesig. Es sei daher eine Frage der Gerechtigkeit, das Prinzip gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit zu realisieren. Auf die Frage 'Was ist meine Arbeit wert?', könne es nur eine Antwort geben: Genauso viel wie die der Männer!"

Katja Mast MdB, baden-württembergische SPD-Generalsekretärin und Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt dazu: Die SPD handelt, um mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt herzustellen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat die Frauenquote erfolgreich eingeführt. Vom Mindestlohn profitieren insbesondere viele Frauen. Was jetzt folgen muss, ist gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Die Lohnschere zwischen Frauen und Männern muss endlich bekämpft werden – wir schreiben das Jahr 2015, da sind Lohnlücken, wie wir sie in Deutschland haben, einfach nur noch peinlich.“

ElterngeldPlus bringt mehr Flexibilität für Mütter und Väter

Zum 1. Juli 2015 wird das neue ElterngeldPlus wirksam, das im November 2014 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, profitieren vom neuen ElterngeldPlus. Damit ermöglichen wir es Männern und Frauen, die familiäre Sorge und den Beruf partnerschaftlicher zu teilen und die Elternzeit flexibler zu gestalten.

Koalition einigt sich auf Reform des Prostitutionsgesetzes

Die Regierungskoalition hat sich auf Anfang Februar auf eine Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt, um gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vorzugehen. Zum Schutz der Frauen wird es erstmals klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben.

Das bisherige Gesetz aus dem Jahre 2002 war vielfach kritisiert worden, weil es weniger die Rechte der Prostituierten stärke als die der Geschäftemacher im Rotlichtmilieu und zu mehr Zwangsprostitution geführt habe.

Eckpunkte des Gesetzentwurfs werden sein

  • Erlaubnispflicht für die Betreiberinnen und Betreiber
  • Mindestanforderungen zum Schutz der Prosituierten
  • medizinische und soziale Beratungsangebote

Die ASF Baden-Württemberg  hat ein ASF aktuell mit dem Schwerpunkt Prostitution herausgegeben.