SPD Frauen

Baden-Württemberg

Equal Pay Day: Immer noch 21 Prozent Lohnlücke

Anlässlich des Equal Pay Day am 17. März erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Katja Mast MdB:

 

"21 Prozent Lohnlücke zeigen uns: Der Kampf gegen die Lohnlücke muss auf allen Ebenen entschieden weitergeführt werden.

Das heißt für die SPD: Das Entgelttransparenzgesetz muss nachgeschärft, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter weiter gestärkt und die Frauenquote auch in den Vorständen ankommen.

 

 

Nein zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Die ASF Baden-Württemberg unterstützt den gemeinsamen Aufruf der Bundesvorstände von ASF, Jusos, ASJ und AG Migration und Vielfalt 

 

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion,

wir, die Bundesvorstände der Jusos, Juso-Hochschulgruppen, ASF, AG Migration und Vielfalt und der ASJ, appellieren an euch, dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht zuzustimmen und es am heutigen Freitag nicht zu beschließen.

Wir wissen, dass Regierungsarbeit aus dem oft schmerzhaften Ringen um Kompromisse besteht – und wir verstehen das. Wir glauben aber auch, dass es Themen gibt, die sich wegen ihres grundsätzlichen Charakters nicht als politisches Verhandlungsobjekt eignen. Was dieser Fall auch erneut deutlich macht: Es muss Schluss sein mit den politischen Tauschgeschäften! Auch die lange von uns geforderte Einführung eines Einwanderungsrechts rechtfertigt nicht die Preisgabe sozialdemokratischer Grundwerte im Gegenzug.

Uns ist bewusst, dass ihr in den Verhandlungen der letzten Wochen bereits viele Punkte abgeschwächt habt und versucht habt, den untragbaren Gesetzentwurf aus dem Innenministerium zu verbessern. Dennoch kommen wir zu dem Schluss, dass diesem Gesetzentwurf aus sozialdemokratischer Sicht nicht zugestimmt werden kann. Der vorliegende Gesetzestext würde einen Aufenthaltsstatus noch unterhalb der Duldung einführen, den Abschiebevollzug ausbauen, das Trennungsgebot zwischen Strafhaft und Abschiebehaft verwässern und Teile der Zivilgesellschaft kriminalisieren, die sich in der Geflüchtetenarbeit engagieren. Hinzukommt, dass eine Änderung des Aufenthaltsrechts vorgenommen werden soll, die alle in Deutschland lebenden Ausländer*innen betreffen würde und ein Erlöschen des Aufenthaltstitels im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung erlaubt.

Diese Maßnahmen würden zu einer weiteren Entrechtung und Ausgrenzung von Geflüchteten führen und verschlechtern absehbar die gesellschaftliche Stimmung ihnen gegenüber. Aus unserer Sicht muss die Sozialdemokratie die Würde und Gleichheit aller Menschen achten, auch derer, die nach Deutschland geflüchtet sind, weil sie zu Hause nicht mehr sicher leben können. An dieser Maxime muss sich daher auch ihre Asylpolitik messen lassen.

Wir fordern euch, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion deshalb eindringlich auf, das Eilverfahren zu stoppen und dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Dieses in unserer Partei hochumstrittene Vorhaben trifft bei uns nicht nur an vielen Stellen auf Widerspruch in der Sache. Es birgt auch das Potenzial, unsere Partei in einem äußerst sensiblen Moment noch weiter auseinanderzutreiben.

Maria Noichl, ASF-Bundesvorsitzende
sowie die Bundesvorstände von Jusos, Juso-Hochschulgruppen, ASJ und AG Migration und Vielfalt

Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit kommt!

Der Gesetzentwurf für ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit liegt jetzt vor. Künftig sollen alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Das Gesetz soll für alle Teilzeit-Vereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Auch wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. Es ist vorgesehen, das Gesetz im dritten Quartal 2018 in den Bundestag einzubringen.

Dazu erklärt Katja Mast, stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, Familien, Senioren, Frauen und Jugend:
 
„Die Menschen haben ein Recht auf Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Um Kinder zu erziehen, um Eltern zu pflegen, sich intensiver im Verein zu engagieren, oder um eigene Ziele zu verfolgen", so Mast. Immer wieder sei der explizite Wunsch an sie herangetragen worden, hier Klarheit zu schaffen.

Die so genannte Brückenteilzeit ziele auf mehr Planungssicherheit auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses ab – also für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. „Die Brückenteilzeit nimmt bei allen Beteiligten Druck raus. Und sie hilft, Altersarmut insbesondere von Frauen zu vermeiden. Denn es sind vor allem Frauen, die in der Teilzeitfalle stecken. Für die SPD gehört die Brückenteilzeit zu einem zukunftsweisenden Arbeitsrecht“, so Mast.

 

Durchbruch beim Lohngleichheitsgesetz

Frauen bekommen bis heute im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer für die gleiche oder gleichwertige Arbeit – in keinem anderen vergleichbaren Land ist die Lohnlücke so groß.

Aber nun endlich ist der SPD ein Durchbruch beim Lohngleichheitsgesetz gelungen. Der Widerstand der Unionsfraktionen konnte im Koalitionsausschuss überwunden werden. Somit ist der Weg frei zu mehr Gerechtigkeit.

Der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern erarbeitete Gesetzentwurf sieht u.a. ein Auskunftsrecht in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten vor. Außerdem soll mittels Prüfverfahren und Berichtspflichten für Betriebe geprüft werden, ob und wo Frauen systematisch benachteiligt werden.

Nach dem Mindestlohn und der Quote hat die SPD damit einen weiteren wichtigen Meilenstein für mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt gelegt.

Nein heißt Nein: Wir fordern einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung! – Gemeinsame Presseerklärung von ASF

Anlässlich des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung haben am Mittwoch, den 27.04.2016, Mitglieder der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den weiblichen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion ein ExpertInnengespräch zur Reform des Sexualstrafrechts durchgeführt. Hierzu erklären die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner und die Bundesvorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands (FU) Annette Widmann-Mauz:
 
Es gibt leider immer wieder Fälle, in denen Frauen vergewaltigt oder sexuell genötigt werden, ohne dass die Täter aufgrund der heutigen Rechtslage dafür bestraft werden können. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das ExpertInnengespräch hat jedoch gezeigt, dass auch mit dem vorgelegten Regierungsentwurf nicht alle Schutzlücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden können. Solange es weiterhin auf die Widerstandsfähigkeit und nicht den Willen des Opfers ankommt, bleiben Schutzlücken bestehen. Die ExpertInnen waren sich einig: Wir brauchen einen Grundtatbestand, der jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe stellt.